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FAQ

Was ist genau zu beachten?

Der Empfänger muss seine Ausweisnummer angeben und bei Lieferung den jeweiligen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) bereit halten.Ihr Auto muss fahrtüchtig sein. (Definition siehe weiter unten) Wir benötigen 3 Tage Koordinationshorizont, bevor wir Ihr Auto überführen können.Sollten Sie eine noch schnellere Überführung wünschen rufen Sie uns bitte direkt an. Wir prüfen ob wir diese dann auch schneller koordinieren können.

In welchem Zustand muß das Fahrzeug sein?

Es muss fahrtüchtig sein, dass heißt das die allgemeine Verkehrssicherheit gegeben sein muss.

Was ist genau mit fahrtüchtig gemeint?

Dies bedeutet, dass die allgemeine Verkehrssicherheit gegeben sein muss. Das heißt, dass die Betriebsfunktionen und Warnleuchten wie z.B.: Scheiben, Spiegel, Beleuchtungsanlage, Profiltiefe, Risikoprüfung von beweglichen Teilen, elektrische Systeme etc. (durch Sie) geprüft und für gut befunden sein müssen.

Bewegt man sich in speziellen Umweltzonen, müssen die entsprechenden Feinstaubplaketten vorhanden sein. Außerdem muss die Sicherheitsausstattung vorhanden und in Ordnung sein (Warnweste, Verbandkasten, Warndreieck etc.)

Das Auto muss zugelassen sein. (Eine Zulassung durch uns können Sie ganz einfach im Überführungsformular dazu buchen und wir erledigen diese während der Überführung für Sie).

Das Auto muss TÜV und AU haben.

Welche Unterlagen muß ich bereithalten?

Am wichtigsten ist, dass der im Formular eingetragene Empfänger mit seinem Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) bei der Lieferung vor Ort ist. Der Fahrzeugschein muss im Auto hinterlegt oder dem Fahrer übergeben werden.Die TÜV- und AU-Bescheinigung müssen ebenfalls im Original im Auto hinterlegt sein oder dem Fahrer übergeben werden, wenn das Auto älter als drei Jahre ist.

Was ist mit einer einfachen Überführung gemeint?

Hier wird Ihr Auto von einem Ort (A) zu einem anderen Ort (B) gebracht.

Besteht eine Winterreifenpflicht?

Wenn ja, was mache ich wenn ich keine Winterreifen habe?

Ja, es besteht eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen, nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 04.12.10.

Wenn dennoch der Fall eintreten sollte, dass ein Fahrer ein Auto ohne Winterreifen bei verschneiten und vereisten Straßen überführen soll, wird die Überführung nicht durchgeführt und der Aufwand trotzdem in Rechnung gestellt

Muß mein Auto zugelassen sein?

Wenn ja, was mache ich wenn es nicht zugelassen ist?

Ja, Ihr Auto muss zugelassen sein.

Wenn dies nicht der Fall ist, übernehmen wir gerne die Zulassung während der Überführung für Sie. Dieses können Sie ganz einfach im Überführungsformular dazubuchen. Als Alternative können Sie im Auftragsformular auch Kurzzeitkennzeichen bestellen, die wir für die Überführung verwenden können.

Wie lange dauert es insgesamt, bis die Überführungdurchgeführt ist?

Wir benötigen einen Koordinationshorizont von ca. 3 Werktagen. Das heißt Sie müssen ab Sendung des Formulars mit 3 Tagen rechnen, bis das Fahrzeug vor der Tür bzw. am Lieferort steht.

Ist der Auftraggeber auch der Rechnungsempfänger?

Ja der Auftraggeber muss auch der Rechnungsempfänger sein. Sollte er dennoch vom Auftraggeber abweichen, müssen Sie dieses bei abweichendem Auftraggeber angeben.

Wieviel kostet die Überführung?

Die Kosten hängen von einigen Faktoren ab. Zum einen ist die Anzahl der Kilometer entscheidend. Zum anderen kommt es darauf an, wie viel und zu welchem Preis getankt wurde, oder ob evtl. Öl nachgefüllt oder Maut bezahlt werden musste.Außerdem hängt es davon ab, welche weiteren Dienstleistungen Sie dazu buchen.

Muß ich persönlich vor Ort sein?

Nein nicht zwingend. Wenn Sie nur als Auftraggeber eingetragen sind, dann nicht. Aber dann muss derjenige, der als Fahrzeugempfänger im Formular eingetragen ist, persönlich vor Ort sein.

Wenn Sie also als Fahrzeugempfänger im Formular aufgeführt sind, müssen Sie persönlich (mit Ausweis!) das Auto entgegennehmen.

Was passiert, wenn ich mich oder der Empfänger sich verspätet?

Die Kulanz unsererseits beträgt 30 Minuten. Danach kostet jede angefangene halbe Stunde 16 € extra.

Wenn der Fahrzeugempfänger gar nicht erscheint, stellen wir Ihnen die Fahrt trotzdem mit 100 % in Rechnung.

Ist das Auto während der Überführung versichert?

Wenn Ihr Auto nicht zugelassen ist, führen wir die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen durch, mit dem Sie automatisch für 5 Tage haftpflichtversichert sind. (Deckungssumme: Bei Körperschäden 1,5 Millionen pro Ereignis und bei Sachschäden 1 Million pro Ereignis). Das Kurzeitkennzeichen mit Versicherung müssen Sie im Auftragsformular unter „weitere Dienstleistungen“ dazu buchen.

Was ist, wenn das Auto unterwegs eine Panne hat?

Eine Voraussetzung für die Überführung ist, dass das Fahrzeug der allgemeinen Verkehrssicherheit entspricht bzw. fahrtüchtig ist. Was dies beinhaltet entnehmen Sie bitte dem Punkt oben: „Was ist mit fahrtüchtig gemeint?“

Bevor der Fahrer die Überführungsfahrt startet, führt er einen Sichtcheck durch.

 

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